DISCO REVOLUTION

Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei uns höchste Priorität. Für den Besuch unserer Veranstaltungen gelten das Jugendschutzgesetz (JuSchG), behördliche Vorgaben und unsere Hausordnung. Bei einzelnen Events können strengere Altersgrenzen gelten; maßgeblich sind die Angaben zur jeweiligen Veranstaltung.

Einlass zu öffentlichen Tanzveranstaltungen

Unter 16 Jahren: Der Besuch öffentlicher Tanzveranstaltungen ist grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder wirksam erziehungsbeauftragten Person zulässig, soweit keine gesetzliche oder behördliche Ausnahme greift.

16 und 17 Jahre: Ohne Begleitung ist die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen grundsätzlich bis 24:00 Uhr zulässig. Für einen längeren Aufenthalt ist eine personensorgeberechtigte oder wirksam erziehungsbeauftragte Person erforderlich. Die Discothek Revolution kann für einzelne Veranstaltungen abweichende oder strengere Einlassregeln festlegen.

Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)

Eine Erziehungsbeauftragung muss tatsächlich bestehen und darf nicht nur zum Schein erfolgen. Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein, die Aufsicht wahrnehmen können und während des Aufenthalts ihrer Verantwortung nachkommen. Wir empfehlen, die schriftliche Erziehungsbeauftragung vollständig ausgefüllt mitzuführen.

Zum Einlass sind geeignete Alters- und Identitätsnachweise erforderlich. Je nach Veranstaltung können zusätzlich Unterlagen zur Erziehungsbeauftragung verlangt werden. Bitte beachten Sie die jeweils veröffentlichten Einlasshinweise.

Alkohol

An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Schaumwein und entsprechende Mischgetränke grundsätzlich nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke – insbesondere Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke – dürfen an Minderjährige unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. Die gesetzliche Ausnahme für Bier, Wein und vergleichbare Getränke bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person bleibt unberührt.

Rauchen, Vapes und E-Zigaretten

An Personen unter 18 Jahren dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse nicht abgegeben werden. Minderjährigen darf das Rauchen bzw. der Konsum entsprechender Produkte in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Dies gilt nach dem Jugendschutzgesetz auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Ausweiskontrolle und Hausrecht

Wir führen Alters- und Ausweiskontrollen durch. Als Nachweis ist ein geeignetes amtliches Dokument mitzuführen. Manipulierte, fremde oder unzureichende Nachweise werden nicht akzeptiert. Unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen behalten wir uns im Rahmen unseres Hausrechts vor, den Einlass zu verweigern oder strengere Altersgrenzen für bestimmte Veranstaltungen festzulegen.

Wichtiger Hinweis

Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung ist kein automatischer Anspruch auf Einlass. Das Personal entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des Hausrechts über den Zutritt. Die erziehungsbeauftragte Person muss ihrer Aufsichtspflicht während des gesamten Aufenthalts tatsächlich nachkommen.

Fragen zum Jugendschutz beantworten wir unter info@discothek-revolution.de oder telefonisch unter +49 (0) 9923 2626.

Stand: August 2026

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